Hallöchen,
ich habe ein Privatrezept vorliegen auf dem Formaldehyd-Lösung 10 % 100 mL verordnet sind. Dies müsste man als Rezeptur herstellen. Die Patienten sollen es nur im Freien zur Schuhbehandlung anwenden. Meiner Meinung nach ist das ein Reinigungszweck bzw. eine gefährliche Rezeptur (auch wenn der Patient nicht direkt damit in Kontakt kommt) und ich würde die Herstellung ablehnen. Liege ich damit richtig?

Viele Grüße, A.Glathe