Hallo,
ich frage mich, ob die Kupferspirale etwa nach AMG §2 Abs 2 als Arzneimittel gilt, weil die Kupferionen, die für den Wirkmechanismus freigesetzt werden, als Stoffe nach AMG §3 gelten, oder ob es ein Medizinprodukt wäre.
Vielen Dank
Hallo,
ich frage mich, ob die Kupferspirale etwa nach AMG §2 Abs 2 als Arzneimittel gilt, weil die Kupferionen, die für den Wirkmechanismus freigesetzt werden, als Stoffe nach AMG §3 gelten, oder ob es ein Medizinprodukt wäre.
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