Hallo,
ich habe eine generelle Frage zum Bundesrahmentarifvertrag. Ist der allgemeingültig für alle Apothekeninhaber oder ist ein Arbeitgeber nur daran gebunden, wenn er Mitglied des ADA ist?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Cat81
Hallo,
ich habe eine generelle Frage zum Bundesrahmentarifvertrag. Ist der allgemeingültig für alle Apothekeninhaber oder ist ein Arbeitgeber nur daran gebunden, wenn er Mitglied des ADA ist?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Cat81
Hallo cat81,
...außerdem ist es hilfreich Mitglied in der ADEXA zu sein.
Aber davon abgesehen hängt es vor allem davon ab, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht! Selbst wenn Sie beide nicht in ADA und ADEXA sind, kann in den Arbeitsvertrag z.B. aufgenommen werden: "Es gelten die Bestimmungen des BRTV". Hier hilft also nur ein Blick in Ihren Arbeitsvertrag.
Beste Grüße
Maike Noah
Maike Noah, Apothekerin
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Sehr geehrte Frau Noah,
vielen Dank für die sehr schnelle Antwort.
Habe jetzt in meinem Vertrag nachgesehen und da steht tatsächlich unter § 14 Ergänzende Bestimmungen:
"Für das Arbeitsverhältnis gelten ergänzend die Bestimmungen des BRTV in der jeweils geltenden Fassung als Bestandteil dieses Arbeitsvertrags..."
Das hilft mir sehr weiter.
Nochmals einen lieben Dank.
Gruß
Cat81
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