Hallo,
ist es möglich, Ausgaben während des PJ als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend zu machen?
Meine Überlegung dazu: Generell ist dies ja nur möglich, wenn es sich um ein Zweistudium oder um eine Zweitausbildung handelt. Da ich während des PJ exmatrikuliert war, der Abschluss als Apotheker mit dem 3. Examen nichts mehr mit dem universitären Studiengang zu tun hat und von der Apothekerkammer organisiert wurde und der Abschluss mit dem 3. Examen auch nicht verpflichtend ist, würde ich die Zeit des PJ als "Weiterbildung" bezeichnen.
Hat jemand Erfahrungen damit, ob man beim Finanzamt damit Erfolg haben könnte? Wenn ja, welche Unterlagen wären dazu als Beleg nötig?
Vielen Dank schon einmal für die Antwort,
Franziska Hanke
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