Hallo!
Bei uns in der Apotheke kam heute eine Diskussion auf.
Es geht um die Kapselherstellung, die im NRF mit der Methode A und B beschrieben wird.
Beide PTAs bei uns (noch nicht lange aus der PTA Schule raus) sagten nun, dass Sie dies nicht so machen würden und es ähnlich wie dieMethode nach Münzel bei der Zäpfchenherstellung gelernt hätten.
Der Wirkstoff wird eingewogen, in die leeren Kapseln gefüllt und mit Füllstoff aufgefüllt. Danach werden die Kapseln wieder entleert und die Mischung im Mörser verrührt und anschließend wieder in die leeren Kapseln gefüllt.
Ist diese Methode zulässig?
Ich habe bisher nichts darüber gelesen...würde der Pharmazierat diese Methode bemängeln?
Es wäre nett, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
Vielen Dank!
K. Hochhard
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