Warum ist eine Konservierung des zugesetzt Wassers der Pufferlösung
für die mikrobielle Haltbarkeit der Rezepturen nicht vorgesehen?
Müsste nicht Propylenglycol 1:4 wässriger Anteil zugesetzt werden?
Auch der Plausicheck macht darauf aufmerksam...
Soll ,solange keine Validierung vorliegt,
streng nach NRF also kein zusätzliches Propylenglycol zugesetzt weden?
Und wenn doch: Wird das Wasser der Pufferlösung ersetzt z. B.
Betamethasonvalerat xg
Citronensäure 0,025g
Natriumcitrat 0,025g
Propylenglycol 1,0g
Gereinigtes Wasser 3,95g
Basiscreme ad 100,0g
oder
sind zum zugesetzt wässrigen Anteil 5gPufferLösung
1,25 g Propylenglycol insgesamt zuzusetzen z.B.
Betamethasonvalerat xg
Citronensäure 0,025g
Natriumcitrat 0,025g
Gereinigtes Wasser 4,95g
Propylenglycol 1,25g
Basiscreme DAS ad 100,0g ?
Dürfen in Anlehnung an die im NRF aufgenommenen Glucokortikoiden auch andere ohne zusätzliche Konservierung hergestellt werden?
NRF Rezepturhinweise z.B. Mometasonfuroat?
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