Hallo!
Eine Mitarbeiterin, die gesetzlich versichert ist, muss Zuhause ein krankes Kind betreuen. Das Kind ist über den Vater privat versichert.
Der Vater ist beruflich verhindert und kann sich nicht um das kranke Kind kümmern. Die Mutter erhält vom behandelnden Kinderarzt einen Nachweis über die erforderliche Betreuung des Kindes und meldet sich in der Apotheke ab.
Frage: Muss die gesetzlich versicherte Mutter für die Betreuung des privat versicherten Kindes Urlaub nehmen oder hat sie Anspruch auf Freistellung und Lohnfortzahlung, obwohl das Kind nicht über sie versichert ist?
Bin gespannt auf die Antwort!
Grüße und vielen Dank
Christian Wald
- Filialleiter-
Paracelsus Apotheke Herne
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