-
Einwagekorrekturfaktor in der Rezeptur
Hallo! Ich bereite mich gerade auf das Staatsexamen vor und komme mit folgender Frage nicht zurecht.
Sie sollen eine 2%ige Erythromycincreme (75 g) herstellen.
Sie entnehmen dem Etikett: Gehalt: 0.961 (getrocknet); Wassergehalt: 3,5 %.
Wie viel Erythromycin muss eingewogen werden?
Die Antwort sollte 1.62 Gramm lauten, leider ist aber der Rechenweg nicht aufgezeigt.
Ich dachte an (0,02x75g)/0,961 aber das ergibt nur 1,56 g!
-
Berücksichtigt denn der Einwaagekorrekturfaktor den Wassergehalt nicht mit? Mag mir einer bitte nochmal denn Sinn und zweck des Einwagekorrekturfaktors erklären?
-
Ok... mir ist jetzt noch aufgefallen das 1,56 x 1,035 = 1,6146 ergeben. also berücksichtigt der Einwagekorrekturfaktor nicht den wassergehalt mit, sondern nur den Umstand das ich das Erythromycin nicht zu 100% rein synthetisiert kriege ??? Bitte um Bestätigung/Widerlegung meiner Thesen und weiterer Erklärung
-
doch der Wassergehalt wird mit Berücksichtigt
der ist in deinen 1,035 enthalten
Du hast ein Gehalt von 96,1%, davon ziehst du die 3,5% wassergehalt noch ab und kommst dann auf 92,6%
und dein Korrekturfaktor (f) ist dann 100/92,6 = 1,079
2% von 75g = 1,5g und die werden noch mit deinem Korrekturfaktor multipliziert 
dann komm ich auch auf die 1,62g Einwaage
Stichworte
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln
Lesezeichen