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Thema: Erythromycin Miconazolnitrat Basiscreme

  1. #1
    Premium-User
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    Erythromycin Miconazolnitrat Basiscreme

    Hallo,
    ich habe folgende Rezeptur vorliegen:

    Erythromycin 1,0
    Miconazolnitrat 1,0
    Basiscreme DAC ad 50,0

    Erythromycin hat sein Stabilitätsoptimum bei pH 8,0-8,5 und Miconazolnitrat bei pH 3-8.

    Ich möchte die NRF-Vorschrift 11.79 (Hydrophile Miconazolcreme 2%) als Grundlage nehmen und dann das Erythromycin einarbeiten und den pH auf 8 einstellen (je nach Ausgangs-pH mit Citronensäure oder Tromatamol).
    Meine Frage ist nun, ob das sinnvoll ist?
    In der NRF-Vorschrift 11.79 steht nämlich dass die Rezeptur einen pH von 3,5 besitzt, was ja für das Erythromycin viel zu niedrig ist.
    Da aber Miconazolnitrat bis pH 8,0 stabil ist, müsste doch nach Einarbeitung von Erythromycin und pH-Einstellung die Rezeptur stabil sein, oder?

    Die Haltbarkeit würde ich mit 6 Monaten angeben oder doch lieber 4 Wochen?

    Vielen Dank und ein schönes Wochenende,
    erasmus

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Stefanie Melhorn
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    Hallo erasmus,

    Informationen zu der Kombination von Miconazolnitrat und Erythromycin sind bei DAC/NRF nicht bekannt. Es ist schwierig, die Kompatibilität bzw. Stabilität der Zubereitung zu bewerten.

    Erythromycin reagiert an sich deutlich basisch, sodass in neutralen Grundlagen pH-Werte bis 10,5 erreicht werden können. Da es hier nicht mehr stabil wäre, wird abhängig zur Gesamtzubereitung ggf. der pH-Wert gesenkt (vgl. NRF 11.77.).

    Miconazolnitrat wird einen eher schwach sauren Einfluss haben, wie NRF 11.79. zeigt.

    Insofern lässt sich eine pH-Korrektur der verordneten Zubereitung auf eigentlich für Erythromycin geeignete 8 bis 8,5 kaum konkret vorhersagen. Die pH-Wert-Bestimmung ohne potentiometrische Messungen mit Glaselektrodenn ist zu ungenau. Werte mit Indikatorstäbchen oder -papier liegen bei Erythroymcin-Cremes bis zu 2 pH.Einheiten daneben. Deswegen wird in NRF 11.77. die pH-Überprüfung auch nicht als Inprozessprüfung genannt sondern die pH-Korrektur anhand der Einwaagen konkret vorgeschrieben.

    Die pH-Wert-Korrektur sollte von der NRF-Vorschrift 11.77. übernommen werden. Da das Miconazolnitrat auch sauer reagiert, ist es sinnvoll weniger Citronensäure einzusetzten. Genaue Mengen sind hier nicht bekannt. Die Aufbrauchsfrist sollte wegen der fraglichen Stabilität auf 4 Wochen begrenzt werden und die Zubereitung sicherheitshalber im Kühlschrank gelagert werden.

    Galenisch besser zu bewerten ist die Kombination von Clotrimazol und Erythromycin. Clotriamzol kann in die NRF-Vorschrift 11.77. eingearbeitet werden. Dem Autausch des Antimykotikums, sofern es geeignet ist, muss der Arzt zustimmen.

    Viele Grüße
    Stefanie Melhorn
    Dr. Stefanie Melhorn, NRF, Apothekerin: Ihre Expertin im Forum Schwierige Rezepturen
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