Hallo,
ich bin gerade dabei über "Sonderformen" von Apotheken zu recherchieren und haben hierzu eine eher ungewöhnliche Frage. Können Sie mir weiterhelfen bezüglich der Arzneimittelversorgung in Justizvollzugsanstalten? Gibt es hierzu gesetzliche Regelungen? Ist es richtig, dass dort kein Apotheker vor Ort sein muss, der die "Apotheke" beaufsichtigt. Ich habe gelesen, dass es reicht, wenn dort 2x im Jahr eine Begehung durch einen Apotheker durchgeführt wird.
Kennen Sie noch weitere Sonderformen? Vielen Dank im Voraus.
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