Guten Morgen,
ich stecke in einem Dilemma.
Mir ist natürlich bewusst, dass ich bei Bedenken die Rezeptur nicht abgeben darf.
Die Sachlage ist ja selbst hier sehr kontrovers. Frau Herrmann hält die Rezeptur für herstellbar, ich bin mir allerdings nicht so sicher, denn EIN Wirkstoff in dieser Rezeptur wirkt definitiv nicht bzw. nur eingeschränkt.
Der Austausch auf Betamethasondipropionat geht nur nach Rücksprache mit dem Arzt und dieser Ester ist auch etwas stärker als das Valerat, weshalb das NRF eine Reduktion der Menge empfiehlt. Der Arzt möchte aber weder mit mir sprechen, noch auf jegliche andere Art und Weise in Kontakt treten, denn: die anderen Apotheken stellen die Rezeptur genauso her. Ich solle die Patientin doch einfach in eine andere Apotheke schicken. Meine Apotheke hat diese Rezeptur vor meiner Zeit auch so (also mit valerat) hergestellt und bis jetzt gab es auch keinen Ärger.
Meine konkrete Frage: Mach ich mich angreifbar wenn ich diese Rezeptur herstelle und abgebe, obwohl sie, wenn auch nicht bedenklich, so doch zumindest eingeschränkt wirksam ist?
Grüße und Danke für die Beteiligung
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