Fortbildungsmaßnahmen im Sinne dieser Richtlinie sind ausschließlich
Gruppe 1: Kongresse (national und international)
Gruppe 2: Vorträge mit nachfolgender Diskussion
Gruppe 3: Seminare, Workshops mit aktiver Beteiligung der Teilnehmer (regional,
national und international)
Gruppe 4: Hospitationen (Anwesenheit bei der Durchführung pharmazeutischer Tätigkeiten
in Industrie und Krankenhaus etc. oder bei der ärztlichen Untersuchung
und bei der Behandlung von Patienten) in Kombination mit einem Seminar
der Gruppe 2 und 3
Gruppe 5: a) eigene pharmazeutische Vorträge vor Fachpublikum
(Bericht über eigene wissenschaftliche Erkenntnisse oder ausgearbeitete
Vorträge nach Literaturstudium)
b) eigene Autorenschaft (schriftliche Berichte unter Berücksichtigung
neueste wissenschaftlicher Erkenntnisse, die in einem Fachverlag oder
in einer pharmazeutischen oder medizinischen Fachzeitschrift veröffentlicht
werden)
c) Moderation von Fortbildungsveranstaltungen und Workshops
Gruppe 6: Selbststudium (Fachzeitschriften u.a. Medien)
Gruppe 7: Innerbetriebliche Fortbildung (vom Apothekenleiter oder einem seiner
Mitarbeiter ausgearbeiteter Vortrag über relevante pharmazeutische Neuerungen)
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