Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Entsorgung von Methadon

  1. #1
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
    Registriert seit
    19.02.2011
    Ort
    Minden
    Beiträge
    622

    Idee Entsorgung von Methadon

    Liebe Community,

    wir haben hier einen Anbruch an Methadonhydrochlorid- Pulver.
    Dieses verfällt demnächst.

    Wie darf ich es entsorgen? In den Vorschriften steht dazu meines Wissens nichts.
    Wenn ich nur Missbrauch und Wiederaufbereitung verhindern will, wäre ein Wegschütten eigentlich ausreichend. Niemand wird die Krümel wieder zusammensuchen.
    Andererseits widerspricht das meinem Bauchgefühl.

    Danke im Voraus,
    Christoph Stackmann

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
    Registriert seit
    28.03.2011
    Beiträge
    171
    Gefahrstoff-/Abfallrechtlich könnte man das bei einer Kleinmenge so machen. Es wäre zu klären, ob eine Vernichtung durch Verbrennen unter Zeugen Betäubungmittelrechtlich nicht sinnvoller wäre. Der genaue Status des Arzneimittel in dieser Hinsicht ist mir aber nicht bekannt.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User
    Registriert seit
    30.01.2011
    Beiträge
    309
    Hallo Herr Stackmann,

    ach Mensch, da erinnern Sie mich an was... Bei uns verfällt auch bald der Methadon-Bottich

    Mein Bauchgefühl findet Pulver-BtMs im Restmüll auch blöd, in erster Linie wegen der Stäube, die ja mit ganz viel Pech z.B. von einem Müllwerker oder der eigenen Putzkraft oder von sonstwem eingeatmet werden könnten. Ich würde eher den Umweg gehen, auflösen in einer möglichst kleinen Menge heißem Wasser und dann "normal" entsorgen, also wie andere BtMs auch - unbrauchbar und idealerweise auch noch möglichst eklig machen mit dem, was grad da ist. Natürlich unter Zeugen und mit Vernichtungsprotokoll.

    Viele Grüße
    Isoprop

    Nachtrag: Vielleicht kommt bei Ihnen auch die Variante in Frage, die Reste einfach in einer Creme zu verarbeiten. Hab ich irgendwo mal als Tipp gelesen. Bei uns wird es dafür leider zu viel Pulver sein.
    Geändert von isoprop (22.02.2021 um 15:03 Uhr)

  4. #4
    Hallo liebe Diskutanten,

    Ihr Problem scheint in Apotheken ein übliches zu sein. Ich habe dazu auch einige Gedanken.
    Letztendlich muss jede/r Apotheker/in entscheiden, wie er/sie vorgehen will. Der § 16 BtMG gibt nicht viel her. Wichtig ist allerdings auch die Formulierung "auf seine Kosten".

    Aus meiner Sicht gibt es mehrere Möglichkeiten der Vorgehensweise:
    - Im 3. Stex prüfe ich regelmäßig Fragen zum Umgang mit BtM und auch deren Resten. Soweit sich die Antworten auf die Entsorgung von Pulvern oder zerkleinerter Arzneiformen durch Zugabe in den Restmüll (geeignete Verteilung vorausgesetzt) beziehen, wurde das von mir und den Kommissions-mitgliedern akzeptiert.
    Auch besteht bei größeren Mengen die Möglichkeit der zeitlichen Staffelung (Nennung der unterschiedlichen Vernichtungsdaten auf dem Protokoll).
    Der Restmüll wird soviel Feuchtigkeit aufweisen, dass ein späteres Verstauben nicht zu befürchten ist.
    - Sollten Bedenken hierzu bestehen, kann bei der Müllverbrennungsanlage nachgefragt werden, ob man diese Substanzen dort direkt entsorgen kann.
    Dies habe ich früher schon mal in Solingen als zuständiger Amtsapotheker gemacht. Voraussetzung ist dann allerdings, dass man sich überzeugt, dass die Substanz/en in die Anlage geworfen werden. Auf einer Annahme-Bescheinigung sollte bestanden werden. Dann kann auch gleich der ganze Behälter in die Anlage geworfen werden.
    - Wer jetzt noch nicht zufrieden ist, dem empfehle ich einen Anruf beim zuständigen Umweltamt zur Entsorgung solcher Chemikalien. Problem kann aber sein, dass man dort mit jemanden spricht, dem man die Problematik klein klein erklären muss. Was dann als Antwort heraus kommt ist allerdings ungewiss.

    Ich würde größere Mengen Substanz in Tranchen in den Müll geben.

    Ich bin als Prüfungsvorsitzender allerdings auch für weitere Ideen oder Kritik offen.

    Gruß Thielmann

  5. #5
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
    Registriert seit
    19.02.2011
    Ort
    Minden
    Beiträge
    622
    Hallo Herr Thielmann,

    danke für Ihre Einschätzung, mit der ich sehr einverstanden bin.

    Gruß,
    C. Stackmann

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •