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Thema: Sprechstundenbedarf - wer bekommt Regress?

  1. #1
    Premium-User Avatar von Andrea Merseburg
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    Sprechstundenbedarf - wer bekommt Regress?

    Hallo,

    ich habe mal ein paar Fragen, weiß aber nicht , ob ich hier richtig bin.
    Wenn ich für den Sprechstundenbedarf die Rezepte bearbeite, kommen manchmal diese Hinweise:
    Ist für Erwachsene Nicht Erstattungsfähig und würde zu Lasten des Kunden kalkuliert!
    Wem berechnen GKV oder Kunde
    z.B. Bepanthen Augensalbe, Mova Nitrat Pipette vom Augenarzt
    oder
    Zur Erstattung gibt es keine Angabe!
    Wem berechnen GKV oder Kunde
    z.B. Glucose 75g Frauenarzt

    Wenn ich jetzt jeweils GKV annehme, und es ist doch nicht richtig, wer bekommt den Regress?

    Viele Grüße
    Andrea Merseburg

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo Frau Merseburg,

    bitte entschuldigen Sie die späte Antwort!
    Sie müssen in Ihrem Bundesland bzw. in ihrem KV-Bereich in die Liste schauen, ob es zu dem Mittel eine Vereinbarung gibt. Wenn nicht, wird es auch nicht erstattet.
    Glucose gibt es als Lebensmittel (nicht erstattungsfähig) oder als Infusion, was z.B. bei der KV Nordrhein erstattet wird. Bei Sprechstundenbedarf gilt wie bei GKV Patienten, dass nach den Vorgaben der Arzneimittel-Richtlinie verordnet werden muss, insbesondere der Anlage V „Verordnungsfähige Medizinprodukte“ und der Anlage III „Übersicht über Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse“.

    Vermutlich wird hier der Arzt in eine Wirtschaftlichkeitsprüfung genommen, wenn er sich nicht an die Maßgaben hält. Da Sie aber eine Prüfpflicht haben, sind Sie von einer eventuellen Retaxation aber nicht gänzlich befreit.

    Viele Grüße,

    Lars
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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  3. #3
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo Herr Frohn,

    ich habe bei Impfstoffen die Erfahrung gemacht, dass die Apotheke (auch) retaxiert wird, wenn der Arzt seine Impfstoffe bestellt. Mir wurde seitens des AVWL gesagt, dass ich dann immer "Arzt auf Unwirtschaftlichkeit hingewiesen" aufs Rezept schreiben soll.

    Gruß,
    Christoph Stackmann
    Geändert von Christoph Stackmann (23.09.2021 um 09:35 Uhr)

  4. #4
    Premium-User Avatar von Andrea Merseburg
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    Guten Tag Lars,

    Vielen Dank für die Antwort.
    Ich habe sie gerade erst gelesen.

    Viele Grüße aus Sachsen-Anhalt
    Andrea Merseburg

  5. #5
    Premium-User Avatar von Andrea Merseburg
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    Danke für den Hinweis Herr Stackmann.

    Eine schöne Woche wünscht Ihnen
    Andrea Merseburg

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