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Thema: BTM Kartei

  1. #1
    Premium-User
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    BTM Kartei

    Liebe Kollegen,
    da wir eine große Anzahl an BTM's im Umlauf haben, ist die Pflege der BTM-Kartei inzwischen doch recht zeitaufwendig geworden. Daher haben wir die Überlegung, ob man die Abgabedokumentation nicht extern bzw. allgemein durch nicht-pharmazeutisches Personal durchführen lassen könnte. In der BTMVV habe ich diesbezüglich keine Informationen gefunden, die dem Ganzen widersprechen würden. Am Monatsende würde die Inventur weiterhin vom Leiter unterschrieben werden.
    Hat irgendjemand Informationen dazu, die dem Ganzen widersprechen würden bzw. weshalb die Dokumentation zwingend durch pharmazeutisches Personal erfolgen muss?

    Vielen Dank im Voraus.

    LG und frohe Weihnachten
    B.Herrmann

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo Frau Herrmann,

    Sie haben in der BtMVV deswegen keine Informationen dazu gefunden, weil es schlicht keine gibt. Außer, wie Sie richtig schreiben, die monatliche Überprüfung durch den Apothekenleiter (§13 BtMVV). Die BtM-Nachweisführung in Karteikarten oder der EDV ist keine pharmazeutische Tätigkeit und darf daher auch vom nicht-pharmazeutischen Personal (z.B. PKA) ausgeführt werden. Eine Durchführung von Extern halte ich auf den ersten Blick für theoretisch sogar möglich, aber das ist praktisch nicht wirklich umsetzbar. § 13 BtMVV:
    Der Nachweis von Verbleib und Bestand der Betäubungsmittel in den in § 1 Abs. 3 genannten Einrichtungen ist unverzüglich nach Bestandsänderung nach amtlichem Formblatt zu führen
    D.h. ein Externer muss permanent in der Apotheke sein, damit die Anforderung "unverzüglich" umgesetzt werden kann, wenn wie bei Ihnen ein hohes BtM-Aufkommen ist. Außerdem sind Datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten.

    CAVE: die Inventur - also der Lagerbestand - und die monatlichen Bewegungsdaten müssen monatlich vom ApoL geprüft und unterschrieben werden.

    Auch von mir ein fohes Fest!

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User
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    Hallo Herr Frohn,
    vielen Dank für die Erklärung und die schnelle Antwort. Sie haben mir sehr weitergeholfen.

    Liebe Grüße
    B.Herrmann

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