Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Cortison zur vaginalen Anwendung

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    31.01.2011
    Beiträge
    36

    Cortison zur vaginalen Anwendung

    Guten Tag!

    Wir ( bzw. der Frauenarzt am Ort) suchen ein Cortisonpräparat (Salbe, Zäpfchen, Ovula...) zur vaginalen Anwendung, sind noch nicht fündig geworden. Kennt jemand etwas? Falls nur als Rezeptur, vielleicht hat jemand Empfehlungen zur Dosierung?
    Könnte man evtl. Supp. gegen Hämorrhoiden auch vaginal anwenden?

    Herzlichen Dank im Voraus

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
    Registriert seit
    15.12.2010
    Ort
    Augsburg
    Beiträge
    1.330
    Hallo,

    ich habe hier nichts (als Mono-Cortisonpräparat) auf Anhieb gefunden, was zur vaginalen Anwedung zugelassen wäre.

    Aber zwei Empfehlungen habe ich dennoch:

    1. FAM: Linoladiol H N
    QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG Wirkstoffe: Estradiol-Hemihydrat und Prednisolon 1,5 H2O 100 g Creme (Ö/W-Emulsion) enthalten 0,005165 g Estradiol-Hemihydrat (entspr. 5 mg Estradiol) und 0,430 g Prednisolon 1,5 H2O (entspr. 0,400 g Prednisolon). Sonstige Bestandteile: Benzylalkohol, Cetylstearylalkohol (Ph.Eur.)
    INDIKATION: Zur anfänglichen äußeren Kurzzeitbehandlung akuter, leichter, entzündlicher, brennender und juckender Hauterkrankungen des äußeren Genitalbereichs der Frau bei postmenopausalen Patientinnen, bei denen schwach wirksame Kortikosteroide und Estradiol angewendet werden.

    Die zusätzlich geringe Menge an Estradiol ist dabei SINNVOLL (auch zum Schutz vor Corticoid-bedingter Schleimhautathrophie)

    2. Rezeptur: das DAC/NRF hat einen "Rezepturenfinder", bei dem ähnliche Zusammensetzungen gefunden werden können. :-) Entweder der Online-Welt des DAC/NRF oder (komfortabler) bei unserem pharma4u - Rezeptur Programm (Software) "LabXpert" (siehe Abb.) oder https://www.pharma4u.de/apotheker/labxpert/start/#

    Labxpert1.jpg
    Labxpert2.jpg


    MEIN TIPP: Wirtschafts-Faktor Eigenherstellung

    An dieser Stelle erlaube ich mir einen Hinweis für alle Kollegen öffentlicher Apotheken:
    Dass die Herstellung in der Apotheke obligat defizitär sei, ist ein Ammenmärchen für "Schnarchnasen"!
    Ich kenn mehr als nur einen pfiffigen Kollegen, der mit Eigenherstellung mehr Gewinn(!) macht, als mit dem AM-/Fertig-Warenverkauf in der Apotheke. Ich spreche dabei nicht nur von Parenteralia-herstellenden Apotheken. Tatsächlich gibt es viele Möglichkeiten.

    Sogar die Dermatika-Herstellung kann (seit der Einführung des Abgabehonorars gem. § 5 AMPreisV von 8,35 Euro Beratungshonorar pro Rezeptur zusätzlich zu den Herstellungskosten-Preisregelungen) wirtschaftlich interessant werden, wenn man große Mengen als DEFEKTUR arbeits-effizient herstellen kann. Dabei ist es NICHT verboten, sogar FAM in der Apotheke "nachzumachen" und als Defektur (auf nachweisl. häufige ärztliche Verschreibung) herzustellen und zu vertreiben (https://openjur.de/u/227134.html, BGH, Urteil vom 14.04.2011 - I ZR 129/09).
    Wenn Sie (in ihrem Beispiel) z.B. auf folgende Idee kämen:
    - Gynäkologie-Praxen suchen hier nach einer Lösung (weil geeignete FAM gibt es nicht/kaum)
    - Ihre Defektur würde die therapeutische Lücke füllen
    - die Praxen verschreiben diese häufig
    dann böte sich eine Defektur-Herstellung an.

    Tipp : nutzen Sie hierzu das (wirklich gute!) Defektur-Modul eines Software-Anbieters, z.B. das von der pharma4u-Software LabXpert (dann können Sie die stichprobenhaften Prüfungen auch gut und zeiteffizient durchführen, siehe Abb.).

    Labxpert3.jpg
    Geändert von Dr. Alexander Ravati (31.01.2024 um 09:53 Uhr)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •