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Thema: Lieferengpass

  1. #1
    Premium-User
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    2

    Lieferengpass

    Guten Tag,

    wir stellen für eine Augenarztpraxis Tropicamid Augentropfne ohne Phenylephedrin her, da sie das dringend benötigen und beim entsprechendne FAM ein Lieferengpass vorliegt. Nun ist unsere Frage wie wir das auf dem Rezept begründen müssen und ob es eine Möglichkeit gibt die Augentropfenflaschen abzurechnen.

    MfG

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Susanne Ulmer
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    29.01.2011
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    444
    Sehr geehrte Frau Voß,

    entschuldigen Sie bitte unsere späte Antwort.
    Vermutlich haben Sie inzwischen eine Lösung für sich herausgefunden.

    Dennoch möchte ich Ihnen noch unsere Empfehlung schreiben:

    Sofern es sich um Sprechstundebedarf handelt, kann die Praxis ein entsprechendes Rezept verordnen. Unser Meinung nach müssen Sie nicht begründen, warum Sie die Augentropfen als Rezeptur herstellen. Die Abrechnung der Augentropfenflasche ist dann aber in der Tat nicht möglich.
    Und inwiefern ein Lieferengpass hier etwas anderes vorsieht, kann ich leider auch nicht sagen. Hier empfehlen wir Ihnen sich an Ihre zuständige Apothekerkammer oder Behörde zu wenden.

    Beste Grüße
    Susanne Ulmer
    Susanne Ulmer, Apothekerin bei pharma4u.
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