Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Ramipril 20mg

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    19.10.2018
    Beiträge
    1

    Frage Ramipril 20mg

    Guten Morgen,

    Wir haben eine Kundin, 65J, die folgendes nimmt:

    Ramipril 10mg 1-0-1
    Lercanidipin 10mg 1-0-1
    Metformin 1000mg 1-0-0,5
    Rosuvastatin 20mg 0-0-1

    Laut Fachinfo ist die Höchstdosis von Ramipril 10mg. Gibt es nach eurer Erfahrung Indikationen/ Gründe, warum es täglich mit 20mg dosiert werden sollte? Der Blutdruck ist mit der aktuellen Medikation gut eingestellt (122/75mmHG) und sie hat keine Nebenwirkungen oder sonstige Beschwerden. Gibt es aus eurer Sicht hier Handlungsbedarf?

    Viele Grüße

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
    Registriert seit
    15.12.2010
    Ort
    Augsburg
    Beiträge
    1.329
    Hallo Jan,

    aus meiner Sicht ist eine Überschreitung der zulässigen Höchstdosis immer ein zu beachtender Umstand!
    Pharmazeuten haben meiner Erfahrung nach leider beim Thema "Quantität" der AM-Wirkung (Dosis / Plasmaspiegel, auch mit indiividuellem Blick auch den Patienten) zu WENIG Fokus! Das ist zumeist bedeutsamer als die Qualität (art) des AM!
    Insofern finde ich es gut, dass Ihr diese Frage beleuchten wollt. Habt Ihr den Fall mal durch den MEdiCheck laufen lassen..? Eine echte Besonderheit des MediCheck ist nämlich, dass er in Bezug auf Höchstdosen (bei peroralen AM) einen automatisierten "Unterdosiert / Überdosiert"-Check macht (der würde hier wohl auch eine Problem erkennen und eine Lösung vorschlagen).
    Meine persönliche Meinung: Arzt über die Überdosierung gem. Fachinfo hinweisen und mitteilen, was der Pateintin geraten wurde. zum Beispiel "Nach der Fachinformation / Packunsgbeilage ist die von Ihnen eingeneommene Dosis offiziell zu hoch, aber wenn Sie das gut vertragen und der Blutdruck gut einegstellt ist, kann das gern in Abstimmung mit Ihrem Arzt so weiterlaufen. Wichtig ist aber, dass Wirkung und Verträglichkeit weiter / auch in Zukunft gut kontrolliert sind"
    (natürlich nur wenn die Patientin für so eine Ansage compliant scheint, sonst ggf. nur mit den Arzt in einen Dialog hierzu gehen oder schriftlich informieren)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •