Guten Tag,
ich habe im Rahmen der Live-Veranstalltung der Ravatiseminare mitbekommen, dass bei einer Teilmengenabgabe eine neue Charge vergeben wird, wenn man z.B. aus einer 100 St. Packung 50 rausgenommen hat und die restlichen 50 St. später mit neuen 50 St. Packung zusammengetan hat und daraus eine neue 100er Packung aus zwei unterschiedliche Chargen erzeugt hat. Meine Frage ist ob man jetzt für diese neue Packung eine neue Charge sich ausdenkt und diese vermerkt oder wie würde man das machen, weil man ja z.B beim E-Rezept eine Charge angeben soll.
Meine zweite Frage ist, in welchem Gesetzt ist das gereglt? ich habe versucht zu suchen wo dies mit der neuen Charge beschrieben ist aber ich habe dazu leider nichts gefunden.
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung!
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