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Thema: Teilmengenabgabe

  1. #1
    Premium-User
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    Teilmengenabgabe

    Guten Tag,

    ich habe im Rahmen der Live-Veranstalltung der Ravatiseminare mitbekommen, dass bei einer Teilmengenabgabe eine neue Charge vergeben wird, wenn man z.B. aus einer 100 St. Packung 50 rausgenommen hat und die restlichen 50 St. später mit neuen 50 St. Packung zusammengetan hat und daraus eine neue 100er Packung aus zwei unterschiedliche Chargen erzeugt hat. Meine Frage ist ob man jetzt für diese neue Packung eine neue Charge sich ausdenkt und diese vermerkt oder wie würde man das machen, weil man ja z.B beim E-Rezept eine Charge angeben soll.

    Meine zweite Frage ist, in welchem Gesetzt ist das gereglt? ich habe versucht zu suchen wo dies mit der neuen Charge beschrieben ist aber ich habe dazu leider nichts gefunden.

    Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung!

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo Herr Anas,

    gesetzlich geregelt ist z.B. im ALBVVG.
    Wie funktioniert so eine Auseinzelung in der Praxis:
    Auseinzelung, falls Packungsgröße nicht lieferbar.

    Nach einer Einigung zwischen GKV-SV und DAV wird folgendermaßen vorgegangen:
    Beispiel: 10 Tabletten Amoxi 1000 verordnet, nicht verfügbar.

    Entnahme von 10 Tabletten aus vorrätiger 30er Packung und Abgabe als Teilmenge. Abrechnung mit Sonder-PZN (Nichtverfügbarkeit) + Faktor 2, 3 oder 4 und PZN und Preis der 10er Packung; Übermittlung der Charge (Chargenmitwirkungspflicht bei E-Rezepten).
    Muster-16 Rezept: handschriftlicher Vermerk „TMA“ (=Teilmengenabrechnung). E-Rezept: Schlüssel 12, „TMA“ hinterlegen und qualifiziert signieren. Ausbuchen (securpharm + Warenbestand) der 30er Packung.
    Mit den verbleibenden Tabletten können weitere Verordnungen beliefert werden (jeweils mit Übermittlung der Charge bei E-Rezepten)
    CAVE: Keine Auseinzelung bei Betäubungsmitteln und Packungsgrößen < N1.

    Analog ist mit Ihrem Beispiel zu verfahren.

    Dieser Fall ist aus unserem TOP-Seminar aus unserer Apowelt "STOP Retax". Weitere Infos finden Sie hier: https://www.ravati.de/retax

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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