Guten Tag,
ich habe folgende Frage über Import nach 73 Abs. 1 AMG für Arzneimittel aus Europa, die eine deutsche Zulassung haben aber z.B. nicht lieferbar sind. Muss hier auch wie bei einem Einzelimport nach 73 Abs. 3. eine Dokumentation erfolgen? Und wie ist das mit der Kennzeichnung von Arzneimittel und dem Beipackzettel, muss da was ergänzen?
Vielen Dank im Vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
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