Hallo,
hab da mal eine Frage bezügl ApoBetrO § 19 Erwerb und Abgabe von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln.Muss man ein Humanarzneimittel , welches vom Tierarzt für ein Tier verschrieben wurde auch Dokumentieren (zB Metoprolol für die Katze)?
Im Gesetz steht ja zwar in der Überschrift "verschreibungspflichtige Tier-AM" aber dann wird weiter ja nur noch "(1) ...von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, sind zeitlich geordnete Nachweise zu führen. Als ausreichender Nachweis ist anzusehen..." gesprochen.
Wie sieht es hier eigentlich mit der Haftung aus? Haftet der Arzt, weil es ein off-lable use ist oder der Apotheker, der das Präparat abgibt?
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