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Thema: Z-Rezept taxieren (methadict)

  1. #1
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    Z-Rezept taxieren (methadict)

    Hallo,

    wenn ein Kunde Methadict-Tabletten in der Apotheke einnehmen soll, wird die ganze Packung abgerechnet. Wie verhält es sich denn wenn er für das Wochenende dann die Methadict-Tabletten als Z-Rezept aufgeschrieben bekommt?
    Wird dann wieder die ganze Packung abgerechnet?
    So dass dann 2 Packungen Pro Woche insgesamt abgerechnet werden?


    mfG Eva Preuß

  2. #2
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Hallo Frau Preuß,

    üblicherweise sollten folgende Bedingungen vorliegen:
    - Arzt verschreibt Methaddict zur Substitution ("S" auf Rezept)
    - Reichdauer i.d.R. 7 Tage
    - Zusatz "Z" zwingend wenn für Wochenende Mitgabe, evtl. noch "Mitgabe/Takehome für Wochenende/ Sa & So" - muss aber nicht.
    DANN wäre es so, dass die Anzahl, die für die Woche erforderlich ist, taxiert wird.

    Bei Ihnen scheint der Patient für 5 Take tägliche Einnahme und dann ZUSÄTZLICH ein Rezept für 2 Tage zu bekommen?!
    Ist das eine Ausnahme? Wenn gängig, würde ich aus Sparsamkeitsgründen (BtM-Rezepte, Doku, Zeit) auf eben beschriebene Praxis hinweisen.

    Die ganze Methaddict-Taxierungspraxis ist offiziell äußerst unzufriedenstellend geklärt.
    - In der Hilfstaxe ist Methaddict nicht aufgeführt.
    - Soweit ich weiß ist vertraglich mit GKV-Spitzenverband immer noch nichts entschieden, man mag mich gerne korrigieren.

    Besonderheit wegen Substitution/BtM: Genaue Stückzahl ist einzuhalten.
    In ihrem Fall und auch wenn z.B. "Methaddict 40mg, 7 Stck, 1xtgl eine Tbl" liegt vor "Verordnung von Stückzahl kleiner als N1"!
    Das heißt, immer wenn Stückzahl unter N1 abgegeben werden muss, gilt meines Erachtens:
    Auseinzelung nach Hilfstaxe.
    Dies aber dann mit Sonder-PZN 2567053 (Auseinzelung) und Hash-Code.

    Packung scannen dürfte nicht erlaubt sein.

    Wie verfahren Sie?

    Gruß,
    OS
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,

    wir hatten schon öfter diese Anfrage zum Auseinzeln von Methaddict. Es gilt hierzu laut ABDATA, die sich beim DAV erkundigt hat, bei Stückzahlen unterhalb der N1 Packungsgröße die Regelung in der Hilfstaxe Anlage 8. Hierfür darf die gesamte N1 Packung abgerechnet werden. Dies bedeutet aber nicht, dass die Krankenkasse dies akzeptiert, wenn eine Verordnung über 5 und eine Verordnung über 2 Tage vorliegt. Hier würde ich auch nochmal mit dem Arzt reden.
    Die Anlage 8 der Hilfstaxe ist aber nicht speziell auf die BTM- Verordnung ausgelegt, sondern eine allgemeine Regelung. Die Abrechnung der gesamten N1 für 7 Tabletten Methaddict ist sicher nicht wirtschaftlich, wenn sie pro Woche auftritt.
    Herr Scholle hat Recht, dass ansonsten in der Hilfstaxe zwar Methadon- Verordnungen gesondert geregelt sind, aber nicht die Fertigarzneimittelverordnungen dazu. Es ist zu erwarten, dass sich hier noch was tun wird (muss).

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  4. #4
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    Hallo,

    vielen Dank für die Antworten.
    Wir taxieren schon seit Jahren die ganze Packung bei Methadict-Tabletten und hatten da auch noch nie Probleme bekommen.
    Allerdings haben wir nur Take-home-Patienten.
    Die Frage mit den Methadict als Z-Rezept und als "Werktags"-Rezept kam von einer befreundeten Apotheke.
    Ich werde es mal so weitergeben

    viele Grüße

    Eva Preuß

  5. #5
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    Hallo,

    und der Rest der Packung wird dann weggeschmissen? Oder die nächsten 7 Tabletten der gleichen Packung auch wieder zum vollen Preis taxiert? Da hat noch niemand mal nachgefragt?

    Lg
    isoprop

  6. #6
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    Hallo,

    wenn etwas übrig bleibt, wird es ordnungsgemäß vernichtet.

    Meine Kollegen haben bei der Apothekerkammer nachgefragt, wie man Methadict taxiert und dort haben sie die Auskunft bekommen, dass immer die kleinste Packung taxiert wird.

    mfg

    Eva Preuß

  7. #7
    Premium-User Avatar von Servet Ciftci
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    Hallo,

    eine Verordnung über Methaddict 10 mg, 21 St. = 3 Tbl. tgl

    sonstige Rezeptformalien sind erfüllt, wie taxiere ich richtig?

    mfg,
    Servet Ciftci

  8. #8
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo Frau Ciftici,

    da sie sich mit 21 Tabletten nicht mehr innerhalb der kleinsten Normpackung bewegen (damit also nicht mehr den Preis der gesamten N1 abrechnen können), müssen sie hier den Weg über die Auseinzellung gehen, damit auch der Herstellerrabatt richtig abgezogen wird. D.h. hier müssten sie die 21 Tabletten aus einer 50er Packung auseinzeln. Dies erfolgt über die Sonder-PZN 02567053, wobei dann auch der HASH-Code erzeugt und übermittelt werden muss. Meist ist im Softwaresystem diese Funktion direkt implementiert.
    MfG
    Elke Schröder
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  9. #9
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    Methaddict Substitution take home komplette Packung

    Hallo
    ich bitte um Ihre Unterstützung beim Taxieren von Methaddict 40 mg 75 Tabletten auf take home Verordnung.
    Dosierung 2,5 Tablette für 30 Tage. Das wäre,wenn man nach Hilfstaxe rechnet Einzeldosis 100 mg für 30 Tage 83,40€.
    dazu käme die BTM Gebühr plus Kindergesicherter Verschluss.Aber das medikament kostet im Ek schon ca.82€.
    Darf ich nicht die komplette Packung berechene oder muss ich in dem Fall die Sonder PZN Draufdrucken
    Laut BAV dürfte man die komplette Packung berechnen ,da es genau aufgeht.Aber ,wenn man die Berichte von Zeitschrift PTA heute liest,dann besteht Retax Gefahr.
    lg Johanna

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