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Thema: Zulassung zum Stex - 1 Schein fehlt

  1. #1
    Premium-User Avatar von london2010
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    Zulassung zum Stex - 1 Schein fehlt

    Liebes pharma4u-Team!

    Wir sind Studenten im 4. Semester und stehen vor folgendem Problem:
    Die meisten von uns haben alle Scheine, die für die Zulassung zum 1. Staatsexamen benötigt werden, außer dem Schein für Instrumentelle Analytik.

    Der erste Versuch für die Klausur war am 10.07.2012 und nur 4 von 49 Studenten haben die Klausur (knapp) bestanden. Die Durchfallquote lag also bei 92%!!! Die Bestehensgrenze liegt bei 60% für die Instrumentelle Analytik Klausur.
    Leider haben viele von uns trotz sehr intensiven Lernen die extrem schwere Klausur beim Nachholtermin auch nicht bestanden. Somit konnten wir im August 2012 nicht beim Staatsexamen antreten.

    Folgende Fragen haben sich bei uns ergeben:

    Wenn man die Instru-Klausur beim 3. Versuch besteht, besitzt man ja die Zulassung zum Stex im Frühjahr 2013. Ist es dann gestattet am 5. Semester am Labor und an den Klausuren teilzunehmen?

    Ist so eine hohe Durchfallquote von 92% gestattet? Kann man die Bestehensgrenze absenken lassen?

    Kann man sich dafür einsetzen, dass ein 4. Versuch für das Bestehen der Klausur angesetzt wird?

    Wenn man Springer ist, kann man dann ein Semester Urlaubssemester beantragen und somit von der Semestergebühr befreit sein oder darf man die Nachholklausur dann nicht mitschreiben? Könnte man ein Auslandssemester in der Wartezeit machen?

    Kann man irgendetwas dafür tun, dass man keinen Bafög Ausfall für das halbe Jahr hat, da kein vollständiger Leistungsnachweis vorliegt?

    Da wir nicht wissen an wen wir uns mit diesen Fragen wenden können, wären wir sehr froh, wenn Sie uns weiterhelfen könnten.

    Vielen Dank im Voraus,
    die Studenten des 4. Semesters

  2. #2
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    Hallo Lena,

    zu deinen Fragen:
    An welchen Veransaltungen ihr im 5.Semester teilnehmen könnt, müsstet ihr in der Studienordnung eurer Uni nachlesen. Aber ohne zu wissen was explizit bei euch in der StuO steht, glaube ich das alle Veranstaltungen nur mit der Zulassung zum 1.Staatsexamen, oder teilweise auch mit bestandenen Examensprüfungen.

    Wir hatten in Düsseldorf einen Ähnlichen Fall mit einer ähnlich hohen Durchfallquote. Im Gespräch mit dem zuständigen Professoren, sowie den Studiendekan unserer Uni mussten wir auch in der Fachschaft festellen, das es keine Bestimmungen und Regelungen dazu gibt wie viele Personen eine Klausur bestehen müssen. Auch die Bestehensgrenze ist nach Ermessen des Zustädigen Hochschullehrers/-lehrerin festgelegt.

    Es wird vielleicht helfen wenn ihr einmal das direkte Gespräch mit eurem Prof sucht. Vermeidet am Anfang den "großen Dienstweg" über WE-Leitung oder Fakultät oder gar Rektorat. Dadurch könnte eine mögliche Lösung blockiert werden. Gut ist auch immer ein Gespräch mit eurem Studienberater.

    Für die letzten Fragen müsstet ihr mit euren Studienberater und eurem Bafög-Berater sprechen, da kann ich euch leider nichts zu sagen.

    Wenn ihr noch weitere Fragen habt, könnt ihr gerne auch beim Bundesverband der Pharmaziestudierenden Deutschlands (BPhD e.V.) mal nachfragen. E-Mail ist info@bphd.de da wird euch auch gerne weitergeholfen

    Grüße

    Thomas Bammert
    Beauftragter für PJ und Recht des BPhD e.V.

  3. #3
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    Hallo Lena,

    Frage 1) steht in der Studienordnung oder Studienplan. Ich nehme an, dass du an der Uni HH studierst?! Da steht geschrieben:
    "[...] Das bedeutet, dass eine Teilnahme an einem Praktikum des 5. Semesters nur erfolgen kann wenn entweder
    · der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bestanden ist oder
    · zumindest eine Zulassung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
    erfolgt ist, und zwar erstmalig und für den direkt vorausgegangenen Prüfungstermin. [...]"

    Theoretisch also nicht möglich, dass ihr zum WS 12/13 das Labor im 5. Semester durchführt, auch nach dem bestandenen 3. Versuch nicht (meine Interpretation). Ich an eurer Stelle würde versuchen mit dem Prof. zu reden, der das Praktikum betreut und ihn mit guten Argumenten zu überzeugen, dass ihr teilnehmen könnt. (Noch Plätze zur Verfügung, nächstes Semester womöglich Platzmangel, Ziel: zügiges Studium, ...)

    Frage 2) Ja, eine hohe Durchfallquote ist erlaubt. Es sei denn, in der Studien-, Prüfungsordnung oder im Studienplan steht was anderes geschrieben. Vom Verständnis her sind die Institute angehalten die Studenten ordentlich auszubilden. Hier können die Professoren selbst entscheiden (Lehrfreiheit), wie qualitativ hochwertig (schwierig) die Ausbildung ist.

    Frage 3) Ja, ihr könnt am besten zusammen versuchen, dass ein 4. Versuch angeboten wird. Aber mit welchen Vorteilen? Versucht doch erstmal die Klausur beim 3.Mal zu bestehen. Sonst müsst ihr im nächsten Semester die Klausur nochmal schreiben. Eigentlich sollte jedes Semester (laut Studienplan) eine Klausur angeboten werden. Und dazu gehört auch die Wiederholungsklausur. Jedoch kann es sein, dass ihr andere Regelungen habt, weil nur zum WS das Studium der Pharmazie bei euch (?) aufgenommen werden kann.

    Frage 4) Ich kann nur aus meiner Erfahrung in Braunschweig berichten. Urlaubssemester wurde mir nur gewährt, weil ich ein 6-monatiges Praktikum bei Beiersdorf absolvieren wollte und dies zwischen dem 5. und dem 6. Semester. Andere Gründe könnten Krankheiten, Auslandssemester etc. sein(am besten mit dem Immatrikulationsamt und Studienberater sprechen). In der Zeit durfte ich keine Prüfungen absolvieren, weil ich ja von der Uni "beurlaubt" bin. Denoch habe ich mein Prof. im 5.Semester überzeugen können, dass ich während meines Urlaubsemesters an der Prüfung teilnehmen konnte. Bedenke auch, dass dir im Urlaubssemster kein Bafög gezahlt wird.

    Frage 5) Am Besten mit deinem zuständigen Bafög-Sachbearbeiter sprechen.

    BG

  4. #4
    Premium-User Avatar von london2010
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    Vielen Dank für die ausführlichen Antworten!! Die Studienordnung ist auch nicht änderbar, oder? Ja, das wäre natürlich das Beste, beim nächsten Mal die Klausur zu bestehen. Leider ist die Klausur wirklich extrem schwer und wir wissen langsam nicht mehr wie wir uns am besten auf Instru vorbereiten sollen... vor allem ist der Druck und die Nervösität so stark, wenn man nur noch einen Versuch hat.

  5. #5
    Premium-User Avatar von london2010
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    Für alle die das selbe Problem haben: Man kann beim Bafög-Amt einen Antrag auf verspätete Vorlage des Leistungsachweises gem. § 48 Abs.2 BAföG stellen. Somit erhält man während des Trockensemesters trotzdem Bafög, kann Vorlesungen besuchen und dann ein paar Monate später nach bestandener Klausur und nachgelegtem Leistungsnachweis bekommt man weiterhin Bafög. Ich weiß nicht, ob auch bei zwei Trockensemesters Bafögförderung besteht, aber eventuell gibt es auch Mittel und Wege...

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