Guten Tag!
Gestern hatte ich mein 3. Staatsexamen und mir wurde die Frage gestellt ob es erlaubt ist ein Arzneimittel zurückzunehmen und erneut abzugeben.
In dem (hervorragendem) Seminar in Hamburg wurde uns erzählt, dass das seid ca 6 Jahren erlaubt ist, wenn die Qualität gesichert ist.
Der Prüfer hat das anders gesehen. Er sagte dass das nur für die AM aus der Heimversorgung gilt.
Ich kann leider keinen eindeutigen Paragraphen finden.
Könnten sie mir sagen, ob ich mich irre und im Seminar etwas falsch verstanden habe?
Vielen Dank im Voraus!
Anika Mörner
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