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Frage zum 3. Exam
Hallo,
ich überlege mir im Moment, ob ich auch einen Teil des PJs im Ausland machen möchte.
In den letzten Semester hab ich immermal wieder gehört, dass man dann im 3. Examen das Apothekenrecht beider Länder können muss.
Stimmt das so? Wenn ja, in welchem Umfang?
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Kompetenz-Manager
Hallo Jonas,
also das was Du grad beschrieben hast, habe ich noch nie gehört. Vielleicht fragen die Prüfer ab und zu ein bisschen ins ausländische Recht, wenn sie lesen, Dass Du im Ausland warst. Um Dich zu "ärgern" sozusagen. :-)
Aber wenn Du ganz sicher gehen möchtest, ruf doch mal beim Prüfungsamt an und frage nach.
Liebe Grüße
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Ausländisches Recht hat doch mit der Prüfung nach AAppO praktisch nichts zu tun.
Ums mal frech zu sagen liegt das auch sicherlich nicht in der Kompetenz der meisten Prüfer.
Anlage 15 der Approbationsprdnung erwähnt allenfalls "Besonderheiten des nationalen und internationalen Arzneimittelmarktes, insbesondere Feilbieten, Werbung und Preisgefüge;". Das ist dann allerdings eher aus der Sicht einer deutschen Apotheke, die Verbindungen zum Ausland pflegt. :-)
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